Optimierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Gegenstand der Ausbildung

Theoretische und praktische Ausbildung
Die Fahrausbildung umfasst theoretischen Unterricht sowie praktischen Fahrunterricht und erfolgt auf Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Rechtliche Grundlagen
Der Unterricht erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den darauf basierenden Rechtsverordnungen, insbesondere der Fahrschülerausbildungsverordnung. Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Ausbildungsvertrages.

Beendigung der Ausbildung
Die Ausbildung endet mit Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung oder spätestens nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsabschluss. Bei Fortsetzung nach Beendigung gelten die aktuellen, durch den Preisaushang gemäß § 32 FahrlG ausgewiesenen Entgelte.

Eignung des Fahrschülers
Sollten sich nach Vertragsabschluss Eignungsmängel (körperlich oder geistig) des Fahrschülers herausstellen, gelten die Regelungen unter Punkt 6.


2. Entgelte

Preisaushang
Die im Vertrag festgelegten Entgelte entsprechen dem in der Fahrschule ausgehängten Preisaushang.

Preisanpassungen
Änderungen der Preise sind zulässig, wenn sie mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss wirksam werden.


3. Grundbetrag und Leistungen

Leistungen durch den Grundbetrag
Der Grundbetrag deckt allgemeine Aufwendungen der Fahrschule, den theoretischen Unterricht und notwendige Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung ab.

Kosten für zusätzliche Ausbildung
Bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung kann ein Teilgrundbetrag erhoben werden, jedoch höchstens die Hälfte des ursprünglichen Grundbetrages.

Entgelt für Fahrstunden
Die Fahrstunden (45 Minuten) umfassen die Nutzung des Fahrzeugs, einschließlich Versicherung und praktischer Unterricht.

Absage von Fahrstunden
Eine Absage muss mindestens 2 Werktage vor dem Termin erfolgen. Andernfalls kann eine Ausfallentschädigung in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes verlangt werden.

Entgelt für Prüfungen
Das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung umfasst sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfungsvorstellung. Wiederholungsprüfungen werden gemäß dem Ausbildungsvertrag berechnet.


4. Zahlungsbedingungen

Fälligkeit der Zahlungen
Der Grundbetrag ist bei Vertragsabschluss fällig. Fahrstunden sind vor Beginn und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor dem Prüfungstermin zu zahlen.

Leistungsverweigerung bei Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung und Prüfungsanmeldungen verweigern.


5. Kündigung des Vertrages

Kündigungsrecht
Der Vertrag kann vom Fahrschüler jederzeit und von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wichtige Gründe sind u.a.:

  • Ausbildungsbeginn nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss ohne triftigen Grund.

  • Unterbrechung der Ausbildung um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund.

  • Nichtbestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung nach zweimaliger Wiederholung.

  • Grobe Verstöße gegen Anweisungen des Fahrlehrers.

Form der Kündigung
Die Kündigung muss in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) erfolgen.


6. Entgelte bei Vertragskündigung

Bei Vertragskündigung gelten folgende Regelungen:

  • Kündigung vor Ausbildungsbeginn: 1/5 des Grundbetrags.

  • Nach Beginn des theoretischen Unterrichts, aber vor Abschluss eines Drittels: 2/5.

  • Nach Abschluss eines Drittels, aber vor zwei Dritteln: 3/5.

  • Nach Abschluss von zwei Dritteln: 4/5.

  • Nach Abschluss der theoretischen Ausbildung: voller Grundbetrag.

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.


7. Einhaltung von Terminen

Pünktlichkeit
Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler sind für die Einhaltung der vereinbarten Fahrstunden verantwortlich. Bei Verspätungen von über 15 Minuten ohne Benachrichtigung kann die Fahrstunde als ausgefallen betrachtet und abgerechnet werden.

Ausfallentschädigung
Für nicht wahrgenommene Fahrstunden wird eine Entschädigung von drei Vierteln des Fahrstundenentgelts berechnet.


8. Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler wird vom Unterricht ausgeschlossen, wenn er:

  • Unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.

  • Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit bestehen.

Auch hier fällt eine Ausfallentschädigung von drei Vierteln des Entgelts an.


9. Umgang mit Fahrzeugen und Geräten

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die Ausbildungsfahrzeuge pfleglich zu behandeln. Eine eigenständige Bedienung ist nur unter Aufsicht des Fahrlehrers erlaubt.


10. Abschluss der Ausbildung und Prüfungsanmeldung

Abschluss
Die Fahrschule entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, wann die Ausbildung abgeschlossen ist und der Fahrschüler zur Prüfung angemeldet werden kann.

Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur Prüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers. Bei Nichterscheinen zum Prüfungstermin werden die Prüfungsgebühren dennoch fällig.


11. Gerichtsstand

Sollte der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegen, gilt der Sitz der Fahrschule als Gerichtsstand.


12. Schlussbestimmungen

Sprachgebrauch
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Stand der AGB: Januar 2024
Website der Bundesvereinigung: www.fahrlehrerverbände.de