Führerschein Klasse B197

Mit Freude zum Führerschein in Hilden!

Automatik fahren, Schaltung können - das ist B197!

Klasse B197


Mit dem Führerschein der Klasse B197 dürfen Sie folgende Fahrzeuge fahren:

  1. Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  2. Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer)

  3. Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder größere Anhänger in Kombination, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird

  4. Leichtkrafträder und Roller (Klasse AM) bis 50 ccm und maximal 45 km/h

  5. Fahrzeuge mit Schalt- oder Automatikgetriebe


Voraussetzungen:
  1. Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 16,5 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 – BF17)

  2. Sehtest (gültig 2 Jahre, kann beim Augenarzt, Optiker oder Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt werden)

  3. Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort (lebenslang gültig)

  4. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  5. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ggf. ärztliches Attest


Anmeldung in der Fahrschule:
  1. Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.

  2. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

  3. Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt: ca. 3–6 Wochen

  4. Antragstellung: frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters


Antrag beim Straßenverkehrsamt – Checkliste:

Benötigte Unterlagen:

  1. 1x biometrisches Passbild

  2. Bescheinigung über den KursSofortmaßnahmen am Unfallort

  3. Bescheinigung über den Sehtest

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Fahrschule:

  1. Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule

  2. Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass

  3. Unterschriftsleiste

  4. Gesundheitsfragebogen


Theoretischer Unterricht:
  1. Grundstoff: 12 x 90 Minuten

  2. Klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten


Praktischer Unterricht:
  1. Übungsfahrten: Anzahl richtet sich nach dem Lernerfolg der Fahrschüler

  2. Sonderfahrten:

    5x Überlandfahrten

    4x Autobahnfahrten

    3x Beleuchtungsfahrten


Ablauf der Klasse B197:

Mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug, eine Testfahrt und der entsprechende Schalt-Kompetenznachweis sind in der Ausbildung inklusive. (keine extra Fahrstunden!).

Der Schalt-Kompetenznachweis wird von dem/der Fahrlehrer / Fahrschule bescheinigt (für SVA).

Die restlichen Fahrstunden und die praktische Prüfung finden mit einem Automatikfahrzeug statt.

Wenn der Automatik-Führerschein bereits vorhanden ist, dann sind nur 10 Fahrstunden und eine Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug zu absolvieren. Keine Prüfung notwendig