Führerschein Klasse B78

Mit Freude zum Führerschein in Hilden!

B78 - weil Fahren auch einfach sein darf!

Klasse B78 Automatik


Mit dem Führerschein der Klasse B78 dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden:

  1. Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

  2. Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer)

  3. Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder größere Anhänger in Kombination, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird

  4. Leichtkrafträder und Roller (Klasse AM) bis 50 ccm und maximal 45 km/h

  5. Fahrzeuge mit Schalt- oder Automatikgetriebe


Voraussetzungen:
  1. Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 – BF17)

  2. Sehtest (gültig 2 Jahre, kann beim Augenarzt, Optiker oder Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt werden)

  3. Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort (lebenslang gültig)

  4. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  5. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ggf. ärztliches Attest


Anmeldung in der Fahrschule:
  1. Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.

  2. Bei Personen unter 18 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

  3. Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt: ca. 3–6 Wochen

  4. Antragstellung: frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters


Antrag beim Straßenverkehrsamt – Checkliste:

Benötigte Unterlagen:

  1. 1x biometrisches Passbild

  2. Bescheinigung über den KursSofortmaßnahmen am Unfallort

  3. Bescheinigung über den Sehtest

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Fahrschule:

  1. Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule

  2. Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass

  3. Unterschriftsleiste

  4. Gesundheitsfragebogen


Theoretischer Unterricht:
  1. Grundstoff: 12 x 90 Minuten

  2. Klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten


Praktischer Unterricht:
  1. Übungsfahrten: Anzahl richtet sich nach dem Lernerfolg der Fahrschüler

  2. Sonderfahrten:

    5x Überlandfahrten

    4x Autobahnfahrten

    3x Beleuchtungsfahrten


Erweiterung auf Klasse B197

Um später mit einem Schaltfahrzeug fahren zu dürfen, musst du 10 Fahrstunden à 45 Minuten sowie eine Testfahrt in der Fahrschule absolvieren. Diese erfolgen ohne Prüfung und werden in deinem Führerschein unter der Schlüsselzahl B197 eingetragen