Führerschein Klasse B78
Mit Freude zum Führerschein in Hilden!
B78 - weil Fahren auch einfach sein darf!
Klasse B78 Automatik
Mit dem Führerschein der Klasse B78 dürfen nur Automatikfahrzeuge gefahren werden:
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer)
Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht oder größere Anhänger in Kombination, wenn die zulässige Gesamtmasse nicht überschritten wird
Leichtkrafträder und Roller (Klasse AM) bis 50 ccm und maximal 45 km/h
Fahrzeuge mit Schalt- oder Automatikgetriebe
Mindestalter: 18 Jahre (bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17 – BF17)
Sehtest (gültig 2 Jahre, kann beim Augenarzt, Optiker oder Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt werden)
Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort (lebenslang gültig)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei gesundheitlichen Einschränkungen ggf. ärztliches Attest
Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.
Bei Personen unter 18 Jahren ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt: ca. 3–6 Wochen
Antragstellung: frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters
Benötigte Unterlagen:
1x biometrisches Passbild
Bescheinigung über den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Bescheinigung über den Sehtest
Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Fahrschule:
Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule
Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass
Unterschriftsleiste
Gesundheitsfragebogen
Grundstoff: 12 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten
Übungsfahrten: Anzahl richtet sich nach dem Lernerfolg der Fahrschüler
Sonderfahrten:
5x Überlandfahrten
4x Autobahnfahrten
3x Beleuchtungsfahrten
Erweiterung auf Klasse B197
Um später mit einem Schaltfahrzeug fahren zu dürfen, musst du 10 Fahrstunden à 45 Minuten sowie eine Testfahrt in der Fahrschule absolvieren. Diese erfolgen ohne Prüfung und werden in deinem Führerschein unter der Schlüsselzahl B197 eingetragen
