Führerschein Klasse BF17
Mit Freude zum Führerschein in Hilden!
Begleitetes Fahren ab 17!
Klasse BF17
Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bereits mit 17 Jahren fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen, erfahrenen Begleitperson.
Die Klasse AM (Leichtkrafträder und Roller bis 45 km/h) darfst du auch ohne Begleitperson fahren.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darfst du alle Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitperson führen.
Voraussetzungen:
Mindestalter: 16,5 Jahre
Sehtest (gültig 2 Jahre, kann beim Augenarzt, Optiker oder Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt werden)
Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort (lebenslang gültig)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Bei gesundheitlichen Einschränkungen ggf. ärztliches Attest
Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.
Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt: ca. 3–6 Wochen
Antragstellung: frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters
Benötigte Unterlagen:
1x biometrisches Passbild
Bescheinigung über den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
Bescheinigung über den Sehtest
Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Fahrschule:
Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule
Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass
Unterschriftsleiste
Gesundheitsfragebogen
Zusätzlich für Klasse BF17:
Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass der Erziehungsberechtigten
Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass + Führerschein der jeweiligen Begleitperson
Anlage 1: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Anlage 2: Pro Begleitperson 1x
Grundstoff: 12 x 90 Minuten
Klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten
Übungsfahrten: Anzahl richtet sich nach dem Lernerfolg der Fahrschüler
Sonderfahrten:
5x Überlandfahrten
4x Autobahnfahrten
3x Beleuchtungsfahrten
