Führerschein Klasse BF17

Mit Freude zum Führerschein in Hilden!

Begleitetes Fahren ab 17!

Klasse BF17


Mit dem Führerschein der Klasse BF17 darfst du Kraftfahrzeuge bis 3,5 t bereits mit 17 Jahren fahren – allerdings nur in Begleitung einer eingetragenen, erfahrenen Begleitperson.

Die Klasse AM (Leichtkrafträder und Roller bis 45 km/h) darfst du auch ohne Begleitperson fahren.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darfst du alle Fahrzeuge der Klasse B ohne Begleitperson führen.


Voraussetzungen:
  1. Mindestalter: 16,5 Jahre

  2. Sehtest (gültig 2 Jahre, kann beim Augenarzt, Optiker oder Erste-Hilfe-Kurs durchgeführt werden)

  3. Erste-Hilfe-Kurs / Sofortmaßnahmen am Unfallort (lebenslang gültig)

  4. Gültiger Personalausweis oder Reisepass

  5. Bei gesundheitlichen Einschränkungen ggf. ärztliches Attest


Anmeldung in der Fahrschule:
  1. Wir schließen mit Ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.

  2. Einwilligung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

  3. Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt: ca. 3–6 Wochen

  4. Antragstellung: frühestens 6 Monate vor Vollendung des Mindestalters


Antrag beim Straßenverkehrsamt – Checkliste:

Benötigte Unterlagen:

  1. 1x biometrisches Passbild

  2. Bescheinigung über den KursSofortmaßnahmen am Unfallort

  3. Bescheinigung über den Sehtest

Folgende Unterlagen erhalten Sie von der Fahrschule:

  1. Bescheinigung über die Anmeldung in der Fahrschule

  2. Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass

  3. Unterschriftsleiste

  4. Gesundheitsfragebogen

Zusätzlich für Klasse BF17:

  1. Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass der Erziehungsberechtigten

  2. Beglaubigte Kopie Personalausweis / Pass + Führerschein der jeweiligen Begleitperson

  3. Anlage 1: Zustimmung der Erziehungsberechtigten

  4. Anlage 2: Pro Begleitperson 1x


Theoretischer Unterricht:
  1. Grundstoff: 12 x 90 Minuten

  2. Klassenspezifischer Stoff: 2 x 90 Minuten


Praktischer Unterricht:
  1. Übungsfahrten: Anzahl richtet sich nach dem Lernerfolg der Fahrschüler

  2. Sonderfahrten:

    5x Überlandfahrten

    4x Autobahnfahrten

    3x Beleuchtungsfahrten